Hausordnung / BenutzerInnenordnung für Veranstaltungen

A. Präambel:

Das vom Verein „Werkl im Goethehof – selbstverwalte kulturelle Freiräume“ betriebene Lokal „WERKL“ versteht sich als kultureller Raum, in dem wir denken, diskutieren und schaffen, parteifrei, politisch links stehend mit emanzipatorischer Grundhaltung. Dabei bauen wir auf vier Basissäulen im Konsens: rassismusfrei, konsumzwangfrei, basissolidarisch und feministisch. Der Wegfall von Konsumverpflichtung ermöglicht auch Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme an unserem kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Das Verständnis von Kulturschaffen als emanzipatorischen Akt an sich soll den passiven Kulturgenuss lustvoll und sinnstiftend ergänzen. Die Schwerpunktsetzung auf gesellschaftskritische, widerständige, feministische Themen, Aktionen, Theater, Musik, Diskussionen, Veranstaltungen, Lesungen etc. ermöglicht der Kunst, neben dem reinen Unterhaltungswert ihr gesellschaftliches Entwicklungspotenzial auszuschöpfen.

Wer in diesem Sinne künstlerisch, gesellschaftspolitisch und widerständig aktiv sein will, der ist bei uns im „WERKL“ herzlich willkommen. Diesen Grundsätzen widersprechende Aktivitäten, Aufführungen, Lieder etc. werden im „WERKL“ nicht geduldet und führen jedenfalls zu sofortigen Abbruch der Veranstaltung.

B. BenutzerInnen-Ordnung

Neben diesen inhaltlichen Vorgaben ist es aber auch notwendig, infrastrukturelle, oft auch durch von außen sich ergebende Sachzwänge (Versicherung, Ämter, behördliche Auflagen, Feuerschutz-Bestimmungen etc.) zu beachten und eine BenutzerInnenordnung (Hausordnung) zur Absicherung aller Beteiligten zu erlassen:

  1. Maximale Personenanzahl
    Die maximale Personenzahl ist auf Grund gesetzlicher Auflagen auf 49 Personen zu beschränken.
  2. Verbotene Aktivitäten und Gegenstände
    Der Besitz, Genuss und Handel von Drogen ist im WERKL verboten, sowie auch das Mitbringen jeglicher Art von Waffen. Gewalttätigkeiten werden nicht geduldet und wird von der zuständigen Aufsichtsperson nach fruchtlosen Versuchen, diese einzudämmen, die Polizei alarmiert.
  3. Haftung
    Für Beschädigungen an oder Mitnahme von WERKL-Gegenständen haftet der Verursacher. Für Fremdeigentum (BesucherInnen, KünstlerInnen) haften diese selbst.
  4. Technische Ausstattung
    Die Benutzung technischer Geräte ist nur unter Anleitung des WERKL-Personals erlaubt. Bei eigenverschuldeten Schäden haftet der jeweilige Verursacher für Reparaturkosten und gegebenfalls Erneuerung.
  5. Ruhezeiten / Rücksicht auf die Nachbarschaft
    Die Gäste werden dazu angehalten, jede Störung der NachbarInnen durch Lärm, laute Musik, Musizieren etc. zu vermeiden. Da wir eine Kündigung der Veranstaltungsräume nicht riskieren können/wollen und sich unser WERKL inmitten einer Wohnhausanlage befindet, sind die gesetzlichen Ruhezeiten unbedingt einzuhalten. An Werktagen ist zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr, Sonntags und Samstag ganztägig jeder Lärm, der nach außen dringt zu vermeiden. Jede Veranstaltung mit Instrumenten und Verstärkeranlage muss bis 22:00 Uhr beendet sein. Türen und Fenster sind während der Veranstaltungen verschlossen zu halten (es gibt eine Raumlüftung).
  6. Rauchverbote sind einzuhalten
    Im Saal gilt Rauchverbot.

C. Miete:

  1. Die Räume des WERKLs können grundsätzlich von allen angemietet werden, die die obigen Grundsätze und diese Hausordnung akzeptieren. Sollte gegen diese inhaltlichen Grundsätze und/oder die Sicherheitsauflagen verstoßen werden, ist die zuständige Aufsichtsperson berechtigt, auch laufende Veranstaltungen abzubrechen.
  2. Die Miete beträgt pro angefangene Stunde Raumnutzung (Veranstaltung und Proben) € 30,00, mindestens € 150,00. Inkludiert sind darin die Personalkosten für Technikunterstützung, Reinigung, Entsorgung.
  3. Sollte bei Fremdveranstaltungen Eintritt verlangt werden, so unterliegt der Veranstalter den gesetzlichen Bestimmungen und es wird eine Aufteilung der Einnahmen 70 : 30 (Werkl) festgelegt.
  4. Es gibt keinen Konsumzwang.